1. Das Errichten von bleibenden Unterständen und Sitzen ist verboten Bäume und Sträucher dürfen nicht beschnitten werden

2. Das Lagern und Feueranzünden ist verboten. (Forstgesetz)

3. Die Aufforstungsflächen sind zu schonen. Bitte die bestehenden Steige nicht zu verlassen.


4. Die Standplätze sind unbedingt rein zu halten. Müll muss wieder mitgenommen werden.


5. Baden, Bootfahren und dergleichen sind verboten. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Nehmen Sie nicht mehr als eine Begleitperson zum Fischen mit. Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser.

6. Den Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.

7. Das anfüttern mit künstlichen Lockmitteln oder in großen Mengen (u. a. Mais und Boilies) ist verboten. Ebenso ist das Ausbringen div. Futtermittel mit Booten untersagt.

8. Erlaubt sind zwei Stangen mit je einem Einfachhaken. Die Benützung von Stippstangen ist untersagt.

 

9. Je Fischtag dürfen mitgenommen werden: 2 Friedfische, Karpfen ab 65cm müssen zurückgesetzt werden.

10. Für Jahreskartenbesitzer gilt: Raubfischfangen nur für Jahreskartenbesitzer. Einzuhalten sind maximal 4 Fischtage pro Woche. Jeder Fischtag ist auf der Rückseite der Lizenz jeweils vor Beginn des Fischens einzutragen.

Fanglimit: 20 Friedfische und 5 Raubfische pro Jahr

11. Saison: 1. Jänner bis 31. Dezember. Die allgemeine Schonzeit im Mai, sowie spezielle Schonzeiten einzelner Fischarten sind einzuhalten. Die Brittelmaße sowie sämtliche Bestimmungen des OÖ. Fischereigesetzes und behördlichen Auflagen sind einzuhalten.

 

12. Fischerzeiten von 07.00 bis 19.00 Uhr

      Achtung: Schonhackenpflicht!
 

13. Raubfisch fischen verboten!